Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Einleitung 
Die Stage Entertainment Gruppe (nachfolgend "Stage") ist Deutschlands führende Gruppe im Bereich Live-Entertainment, das in Deutschland ein großes Portfolio an Musicals und Shows (nachfolgend "Events") produziert und vertreibt. Vertrieben werden diese Events von der Stage Entertainment Marketing & Sales GmbH („SEMS“), welche auch Verkäuferin der Tickets ist. Durchgeführt werden die Events von der Stage Entertainment Produktionsgesellschaft mbH. Verbundene Unternehmen dieser Gesellschaften, bieten zudem Zusatzleistungen wie bspw. Backstage-Führungen, Open-Bar, Merchandise-Verkauf etc. an (Eintrittskarten bzw. Tickets zu Events sowie Zusatzleistungen insgesamt im Folgenden auch als die „Leistungen von Stage“ bezeichnet). 
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für jeden Kauf von Leistungen von Stage, unabhängig davon, ob dieser direkt über Stage, über einen Partner, einen Vermittler oder über einen anderen Vertriebskanal erfolgt ist, sowie für jeden Besuch einer Produktion von Stage. 

Für Verbraucher gem. § 13 BGB, sowie Unternehmer gem. § 15 BGB, welche Leistungen von Stage erwerben gelten die Abschnitte A und C dieser AGB. Abweichend hiervon gelten für Schulklassen und Gruppenreise-Veranstalter ausschließlich die Abschnitte B und C dieser AGB. 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Vertrag über Leistungen von Stage. 

Für sämtliche abgeschlossenen Verträge über den Erwerb von Eintrittskarten, Flex Option oder Gutscheinen, unabhängig davon ob dieser Erwerb im Onlineshop, im telefonischen Servicecenter, an einer Vorverkaufsstelle oder mithilfe eines Vertriebspartners, welcher als Vermittler agiert, stattgefunden hat (nachfolgend die „offiziellen Stage Vertriebskanäle“), ist die Verkäuferin der Tickets die Stage Entertainment Marketing & Sales GmbH. 
SEMS ist jedoch nicht Veranstalter der angebotenen Events. Die Events werden ausschließlich von der Stage Entertainment Produktionsgesellschaft mbH durchgeführt, welche auch Aussteller der Eintrittskarten ist. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte entstehen vertragliche Beziehungen hinsichtlich des Veranstaltungsbesuchs ausschließlich mit dem Veranstalter. Der Veranstalter ist alleiniger Anspruchsgegner für die Erfüllung der Veranstaltungsleistung sowie für alle weiteren Ansprüche im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung, einschließlich Absagen oder Terminverlegungen. 

Verkäuferin und Leistungserbringerin für Zusatzleistungen (Backstage Führung, Musical-Menü und Open Bar) ist jeweils die Theatergesellschaft, in welcher die Leistung erbracht wird. Dies können die folgenden Gesellschaften sein:

- Für das Theater an der Elbe: Theater an der Elbe Produktionsgesellschaft mbH, - Für das Theater im Hafen: Theater im Hafen Produktionsgesellschaft mbH, 
- Für das Theater Stage Operettenhaus: Musical Betriebsgesellschaft Operettenhaus mbH, 
- Für das Theater Neue Flora: Neue Flora Produktionsgesellschaft mbH, 
- Für das Apollo Theater: Apollo Theater Produktionsgesellschaft mbH, 
- Für das Palladium Theater: Palladium Theater Produktionsgesellschaft mbH, 
- Für das Theater des Westens: Theater des Westens Produktionsgesellschaft mbH. 

A) Business to Consumer 
Dieser Abschnitt A) der AGB gilt ausschließlich für Verbraucher gem. § 13 BGB, welche die Leistungen von Stage zu Zwecken erwerben, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können sowie Unternehmen gem. § 14 BGB (nachfolgend gemeinsam „Endkunde“). 

1) Vertragsschluss 
i) Die dargestellten Leistungen von Stage stellen kein verbindliches Angebot von Stage dar, sondern sind eine unverbindliche Aufforderung an den Endkunden, ein Angebot abzugeben. Mit Abschluss des Bestellvorgangs (online bspw. durch die Auswahl des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“) gibt der Endkunde ein verbindliches Angebot zum Erwerb der ausgewählten Eintrittskarten und ggf. Zusatzleistungen ab. Der Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Annahme von Stage zustande, die in Form einer Bestellbestätigung per E-Mail unter Angabe einer Bestellnummer erfolgt. Bei Tickets, die in einer Vorverkaufsstelle gekauft werden, kommt der Vertrag durch Abschluss des Bezahlvorgangs zustande. 
ii) Stage ist berechtigt, eine bereits bestätigte Bestellung einseitig zu stornieren, wenn der Endkunde gegen im Vorverkauf kommunizierte Bedingungen verstößt oder deren Umgehung versucht (z. B. Überschreitung zulässiger Ticketmengen, Verstoß gegen Weiterverkaufsverbote, Nutzung mehrerer Kundenkonten) oder offene Forderungen bestehen. Die Stornierung kann auch durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen. Auf dieses Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss des § 350 BGB Anwendung. 
iii) Ein gewerblicher Weiterverkauf von Eintrittskarten sowie das Anbieten von Tickets zum gewerblichen Weiterverkauf ist untersagt. 
iv) Wenn der Endkunde nicht selbst die Person ist, welche die gekauften Leistungen von Stage in Anspruch nimmt (z. B. weil es sich um ein Geschenk handelt), gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sobald die Leistung von Stage in Form des Tickets oder sonstigen Zutritts-, Bestätigungsdokument oder Vouchers an die Dritte Person ausgehändigt wurde oder nachdem der Dritte das Theater betreten hat und das Ticket oder die Dienstleistung in Anspruch genommen wird. Der Käufer der Leistung von Stage garantiert in diesem Fall, dass der Besucher von der Existenz und Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis nehmen kann. 

2) Bereitstellung von Tickets 
Der Versand erfolgt in der vom Endkunden gewählten Versandart auf dessen Risiko und Kosten nach Vertragsschluss. 
i) Folgende Optionen stehen für die Zustellung der Eintrittskarten zur Verfügung: 
(a) Postalischer Versand (bei Buchungen bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn Unversicherter Versand durch die Deutsche Post AG. Die Versandgebühren werden im Kaufprozess angezeigt. Sollten die Tickets nicht bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn zugestellt sein, ist Stage unverzüglich unter Angabe der Bestellnummer zu kontaktieren. Reklamationen wegen nicht zugestellter Tickets können nur berücksichtigt werden, wenn Stage rechtzeitig informiert wurde. 
(b) Abholung Tickets können – je nach Verfügbarkeit und Veranstaltung – nach erfolgter Bezahlung an einer Vorverkaufsstelle oder am Service Point im Theater abgeholt werden. Zur Legitimation sind die Buchungsbestätigung sowie ein gültiges Ausweisdokument oder eine Vollmacht vorzulegen 
(c) PDF-Ticket per E-Mail Bei dieser Option erhält der Endkunde nach Abschluss der Buchung und vollständigem Zahlungseingang eine elektronische Eintrittskarte per E-Mail, die selbst auszudrucken oder digital beim Theaterbesuch vorzuzeigen ist. Die PDF-Tickets sind gleichwertig zu herkömmlichen Eintrittskarten und berechtigen zum Zutritt. Der Endkunde ist dafür verantwortlich, die übermittelten Eintrittskarten zu überprüfen und ordnungsgemäß zu speichern. 
ii) Das Anfertigen von Kopien oder weiteren Ausdrucken ist untersagt und berechtigt nicht zum Zutritt. Zutritt erhält ausschließlich der Inhaber des Originaltickets mit dem gültigen Barcode. 

3) Änderungen, Absage und Verlegung von Veranstaltungen 
i) Stage weist darauf hin, dass es zu kurzfristigen Änderungen der Veranstaltung kommen kann. Bitte informieren Sie sich vor Antritt der Veranstaltung – insbesondere bei längerer Anreise – über aktuelle Hinweise zu möglichen Ausfällen, Verlegungen oder wetterbedingten Absagen sowie zur Verkehrslage und zu Verspätungen öffentlicher Verkehrsmittel. Nutzen Sie hierfür die Internetangebote des jeweiligen Veranstalters sowie andere öffentliche Informationsquellen. 
ii) Im Falle einer Absage oder Verlegung der Veranstaltung wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Vertragspartner. Ansprüche auf Erstattung bestehen ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Veranstalter. Die konkreten Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftungsregelungen gemäß Ziffer 8 dieser AGB bleiben hiervon unberührt. 

4) Preise /Zahlungsmodalitäten 
i) Die in den offiziellen Vorverkaufsstellen und im Onlineshop angegebenen Preise verstehen sich zunächst ohne zusätzliche Gebühren. Der endgültige Gesamtpreis einschließlich aller anfallenden Kosten (z. B. Versand, optionale Zusatzleistungen) wird dem Endkunden vor Abschluss des Bestellvorgangs angezeigt. 
ii) Die Zahlung des Gesamtbetrags ist – je nach gewählter Zahlungsart – unmittelbar nach Vertragsschluss fällig. Folgende Zahlungsarten werden derzeit angeboten: Kreditkarte, PayPal, – vorbehaltlich erfolgreicher Bonitätsprüfung – Rechnungskauf oder Ratenzahlung über externe Zahlungsdienstleister (z. B. Klarna), Google- sowie Apple Pay. Zahlungen im Rahmen von Rechnungskauf oder Ratenzahlung erfolgen ausschließlich an den jeweiligen Zahlungsdienstleister mit schuldbefreiender Wirkung. 
iii) Der Anbieter behält sich vor, bei Auswahl bestimmter Zahlungsarten (z. B. SEPA-Lastschrift) eine Bonitätsprüfung durchzuführen und hierzu personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) an die SCHUFA Holding AG zu übermitteln. Rechtsgrundlage hierfür sind Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch die SCHUFA sind unter https://www.schufa.de/de/datenschutz-dsgvo/ abrufbar. Bei fortgesetzter Nichtzahlung nicht bestrittenen Forderungen kann ebenfalls eine Meldung an die SCHUFA erfolgen. 
iv) Zur Betrugsprävention und aufgrund gesetzlicher Vorgaben kann bei Kreditkartenzahlungen das 3D-Secure-Verfahren eingesetzt werden. Dabei werden die für die Transaktion erforderlichen Daten an das kartenausgebende Institut übermittelt; eine zusätzliche Authentifizierung (z. B. TAN oder App-Freigabe) kann erforderlich sein. 
v) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in allen Preisen enthalten. Etwaige Zusatzkosten wie Versand werden im Bestellprozess gesondert ausgewiesen. 

5) Widerrufsrecht, Rückgabe und Widerrufsmuster 
i) Kein Widerrufsrecht Für bestimmte Produkte Für Verträge über den Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen mit festem Termin besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Zudem besteht für Leistungen, die an die Veranstaltung gebunden sind, aus zuvor genannten Gründen kein Widerrufsrecht. Dies betrifft die folgenden angebotenen Leistungen: 
- Flex Option 
- Musical Menü 
- Backstage Führung 
- Musical Menü 
Jede Bestellung der zuvor genannten Leistungen von Stage ist damit nach Vertragsbestätigung verbindlich und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung. 
ii) Gekaufte Leistungen gem. Ziff. 1) dieser AGB, sind von Rückgabe, Umtausch und Änderung ausgeschlossen. 
iii) Widerrufsrecht für Gutscheine Wenn Sie einen Gutschein bestellen, haben Sie nach §§ 312g ff. BGB ein Recht auf Widerruf, wenn Sie ein Verbraucher gem. § 13 BGB sind. 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht 
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. 
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. 
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stage Entertainment Marketing & Sales GmbH, Kehrwieder 6, 20457 Hamburg, Tel. 01805 4444, E-Mail kontakt@stage-entertainment.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. 
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

Folgen des Widerrufs 
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. 
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. 
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. 

Muster-Widerrufsformular 
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) 
• An Stage Entertainment Marketing & Sales GmbH, Kehrwieder 6, 20457 Hamburg: 
• Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) 
• Bestellt am (*)/erhalten am (*) 
• Name des/der Verbraucher(s) 
• Anschrift des/der Verbraucher(s) 
• Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) 
• Datum (*) Unzutreffendes streichen. 
Hier können Sie das Muster-Widerrufsformular als PDF abrufen. 
Ende der Widerrufsbelehrung und des Muster-Widerrufsformulars

6) Gutscheine 
i) Endkunden können Gutscheine für Leistungen von SEMS erwerben. 
ii) Gutscheine werden für den angegebenen Betrag ausgestellt und können nicht gegen Bargeld eingetauscht werden. 
iii) Gutscheine können gemäß den Bedingungen des jeweiligen Gutscheins gegen angebotene Leistungen von SEMS eingetauscht werden. 
iv) Wenn ein Gutschein eingelöst wird, aber nicht der gesamte Betrag verwendet wird, verbleibt der Restbetrag bis zur vollständigen Verwendung gültig (unter Berücksichtigung der Gültigkeitsdauer des Gutschein). 
v) SEMS haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Wertminderung von Gutscheinen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens SEMS. 
vi) Die Gültigkeitsdauer von Gutscheinen ist auf dem Gutschein selbst und auf der Website angegeben und beträgt 3 Jahre. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verfällt der Gutschein oder Geschenkgutschein, sofern gesetzlich nicht anders vorgeschrieben. 

7) Eigentumsvorbehalt 
Die gekauften Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags im Eigentum von Stage. 

8) Haftung 
i) Stage haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch Stage oder dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 
ii) Für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von Stage, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, haftet Stage ebenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften. 
iii) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) infolge einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von Stage auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch bis zum Wert des Liefergegenstandes. Für Schäden aus der Verletzung unwesentlicher Pflichten oder Nebenpflichten ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 
iv) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen anstelle von Schadensersatz bleiben im Rahmen der vorstehenden Regelungen unberührt. 
v) Stage haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleiches gilt für Schäden aus der Verletzung einer übernommenen Garantie. 
vi) Soweit die Haftung von Stage nach den vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. 
vii) Das Recht des Endkunden, sich wegen einer nicht von Stage zu vertretenden Pflichtverletzung, die nicht auf einem Mangel der Ware beruht, vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen. 
viii) Der Endkunde muss bei der Bestellung der Leistung von Stage korrekte und vollständige Angaben machen. Die jeweilige Verkäuferin haftet nicht für Schäden, die durch falsche oder unvollständige Angaben entstehen. 
ix) Stage übernimmt keine Haftung für vom Endkunden verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Tickets, sonstigen Zutritts-, Bestätigungsdokumente oder Vouchers. 

9) Schlussbestimmungen 
i) Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, wobei das deutsche Internationale Privatrecht (IPR) sowie das UN-Kaufrecht (CISG) ausgeschlossen sind. Ungeachtet dieser Rechtswahlregelung bleibt es Verbrauchern gem. § 13 BGB mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Deutschlands vorbehalten, sich zusätzlich auf die Rechtsvorschriften des Staates zu berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben. 
ii) Für Unternehmen gem. § 14 BGB ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Hamburg. 
iii) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Stage weder verpflichtet noch bereit. 

B) Business to Business 
Dieser Abschnitt B) der AGB gilt ausschließlich für Schulklassen sowie für Unternehmer gem. § 14 BGB, welche als Gruppenreise-Anbieter touristische Packages (z.B. Musical Busreisen) über Reisebüros und eigene Webseiten direkt an Endkunden, meist Verbraucher wie etwa Reisegruppen, Vereins-Mannschaften, FirmenAbteilungen, o.ä. bei denen Events von Stage zentraler Baustein sind, anbieten (Nachfolgend insgesamt die „Partner“). Diese Packages haben einen Gesamtpreis, bei dem die Ticketpreise für das jeweilige Event nicht separat ausgewiesen sind.

1) Verfügbarkeit von Tickets, Zahlung/Abrechnung, Kontingente, Ticket-AGB, zusätzliche Bestimmungen für Schulklassen-Tickets 
i) Der Partner bucht Tickets über die Partner-Tickethotline bzw. den B2B-Webshop nach Verfügbarkeit zu den jeweils aktuell für ihn geltenden Einkaufspreisen und Bedingungen (Anfragen für Rollstuhlplätze und Begleitpersonen sind abweichend nur per E-Mail-Adresse möglich). Sämtliche angezeigten Preise verstehen sich jeweils inkl. der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer in der jeweils zum Leistungszeitpunkt geltenden gesetzlichen Höhe. 
ii) Details zu Rechnungstellung und Zahlung werden von Stage festgelegt und in der Rechnung jeweils angegeben. In der Regel erfolgt die Rechnungstellung binnen 24 Stunden nach Buchung. Der Partner prüft die Rechnungen umgehend und kann Ansprüche aus Differenzen nur binnen eines Jahres geltend machen. Etwaige Aktionsrabatte oder Standard-Ermäßigungen können nach erfolgter Buchung nicht mehr gewährt oder geändert werden. 
iii) Stage behält sich vor, bereitgestellte Tickets bzw. Einlasscodes bis zur vollständigen Zahlung durch den Partner gegebenenfalls wieder ungültig zu machen ('barcode cancel') und Besuchern den Einlass zu verwehren, soweit (i) keine vollständige Zahlung erfolgt ist oder (ii) – falls Tickets erst am Event-Datum oder bis zu vier Tage davor gebucht wurden – begründete Zweifel bestehen, dass eine Zahlung noch ordnungsgemäß erfolgen wird. Bei wiederholtem Zahlungsverzug des Partners ist Stage zudem berechtigt, bis auf Weiteres ausnahmsweise Vorkasse zu verlangen, auch abweichend von bisherigen Zahlungsmodalitäten. 
iv) Der Partner verpflichtet sich, die Ticket-AGB aus Abschnitt A sowie die Veranstaltungsbedingungen aus Abschnitt C beim Vertragsschluss mit Endkunden so einzubinden, dass sie verbindlicher Vertragsbestandteil werden. Sind Endkunden bei der Bestellung in Geschäftsräumen des Partners persönlich anwesend, sollen sie zudem mündlich auf die Geltung von Ticket-AGB hingewiesen werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Berechtigungsnachweise zu Standard-Ermäßigungen und ein Mindestalter für Besucher. 
v) Soweit speziell für Schulklassen zu ausgewählten Vorstellungen besondere Preise bzw. Tickets angeboten werden, sind ausschließlich Schüler:innen von Schulklassen (einschl. Berufsschulklassen) und deren erwachsene Begleitpersonen in der von Stage festgelegten Anzahl zutrittsberechtigt. Die Berechtigung wird beim Einlass überprüft. Für andere oder zusätzliche Personen ist im Zweifel der reguläre Verkaufspreis für die entsprechende Platzkategorie am Tag der Vorstellung zu entrichten. Außerdem gilt: 
» Eine Wunschplatzierung ist nicht möglich. Die Sitzplatz und Kategorieauswahl wird von Stage bzw. dem Veranstalter getroffen. Spätere Änderungen bleiben vorbehalten. 
» Die Schulklasse muss spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn vollständig erscheinen. 
» Mit den Schüler:innen ist im Vorfeld über die im Theater übliche Netiquette zu sprechen.
» Schulklassenpreise können nicht mit weiteren Rabatten oder Vergünstigungen kombiniert werden. 

2) Bereitstellung von Tickets 
i) Nach erfolgreicher Buchung und vollständiger Bezahlung durch den Partner stellt Stage entsprechende Tickets bereit. Der Partner erhält Tickets grundsätzlich als PDF-Ticket (print@home). 
ii) PDF-Tickets erfordern beim Endkunden bzw. Partner entsprechende Software zum Anzeigen und evtl. Ausdrucken der Dateien. Stage darf PDF-Dateien mit technischen Merkmalen versehen, die Missbrauch oder unberechtigte Manipulation erschweren. 
iii) Stage gestaltet Inhalt, Optik und Ausstattung der bereitgestellten Tickets nach eigenem Ermessen und ist auch berechtigt, Zusätze auf Vorder- oder Rückseite anzubringen, beispielsweise Hinweise auf Sponsoren, Stage-Aktionen oder Partner. Von Stage bereitgestellte Tickets dürfen nicht geändert oder ergänzt werden. 
iv) Soweit der Partner seinen Endkunden Vouchers ausstellt, müssen darauf zusätzlich zum bereitgestellten Einlasscode die nachfolgenden Informationen abgedruckt sein: Partner-Buchungsnummer, Stage-Buchungsnummer, Event, Theater (mit Anschrift), Event-Datum und Uhrzeit, Sitzplatz (Reihe/Nr.) mit Angabe von Bereich und PK. 
v) Bei Verlust von Tickets stellt Stage auf Anfrage ein Ersatzticket mit neuem Einlasscode bereit. Mit Ausstellung des Ersatztickets verliert das ersetzte Ticket bzw. der Einlasscode darauf seine Gültigkeit und berechtigt nicht mehr zum Einlass. Der Partner wird seine Endkunden hierauf ausdrücklich hinweisen. 

3) Stornierungen durch den Partner 
i) Rücknahme und Umtausch gebuchter Tickets sind regelmäßig ausgeschlossen. 
ii) Ausnahmsweise erstattet Stage in Einzelfällen jedoch den gezahlten Ticketpreis kostenfrei, soweit die Storno-Anfrage bei der dem Partner übermittelten Storno-Mailadresse eingeht und die unten jeweils genannten Voraussetzungen nachweislich vorliegen: 
» Der Endkunde selbst, sein Lebenspartner oder ein naher Verwandter (Kind, Enkel oder (Groß) Elternteil) verstirbt nach der Buchung Sterbefall-Storno; oder 
» Eine weitere Hauptleistung des Event-Package (z.B. Hotel) konnte nicht bestätigt werden, dies wird unaufgefordert binnen 48h nachgewiesen und zusätzlich (i) liegt die Buchung nicht länger als fünf Kalendertage zurück und (ii) die StornoAnfrage ist mindestens 14 Kalendertage vor dem Eventdatum bei Stage eingegangen.
'declined booking request'Storno; oder 
» Der Partner erhielt innerhalb von 10 Tagen keine Anzahlung seines Endkunden (trotz ordnungsgemäßer Rechnungsstellung) bzw. die Anzahlung (Kreditkarte oder SEPA) wurde in diesem Zeitraum widerrufen und zudem (i) liegt die Buchung nicht länger als 15 Kalendertage zurück, ferner (ii) ist die Storno-Anfrage mindestens 30 Kalendertage vor dem Eventdatum bei Stage eingegangen 'Anzahlungsausfall-Storno'. 
iii) Die Erstattung des Ticketpreises bei zulässiger Stornierung und die Rückberechnung der Provision erfolgen in der Regel mit einer der nächsten Abrechnungen durch Stage. 
iv) Sollte Stage im individuellen Einzelfall auf besondere Anfrage ausnahmsweise eine Umbuchung auf einen anderen Termin ermöglichen, fällt hierfür eine Umbuchungspauschale an, die Stage je nach Einzelfall festlegt. In jedem Fall ist eine Umbuchung nur einmalig möglich und nur, wenn die Umbuchung spätestens 10 Tage vor dem ursprünglichen Eventtermin erfolgt und die neue Buchung zudem (i) preislich nicht unter der bisherigen Buchung liegt sowie (ii) mindestens einen Monat nach dem bisherigen Eventtermin liegt. 

4) Verschiebung/Ausfall von Events, Teil/ Ganzhaus-Verkäufe und Sonderveranstaltungen 
i) Abweichend von den im Buchungssystem angezeigten Verfügbarkeiten und Stammdaten, kann Stage in besonderen Einzelfällen Events verschieben oder ganz/teilweise absagen, auch bei bereits erfolgten Buchungen. Entsprechende Änderungen wird Stage per E-Mail an eine vom Partner benannte Ansprechperson ('Key Contact') mitteilen und im Buchungssystem aktualisieren. Der Partner verpflichtet sich, bereits gebuchte Endkunden zeitnah (max. 48 Stunden) über die Änderungen zu informieren, soweit dies möglich ist. 
ii) Der Partner akzeptiert, dass Stage sich insbesondere vorbehält, bei sog. Teil bzw. Ganzhausverkäufen oder Sonderveranstaltungen nach eigenem Ermessen bereits gebuchte Tickets zu stornieren oder zurückzunehmen. Der Partner wird seine Endkunden auf dieses Recht ausdrücklich hinweisen. 
iii) Sollte ein Event von Stage verschoben werden oder ausfallen, übernimmt der Partner die Kommunikation mit seinen Endkunden. Er wird sie informieren und anbieten, die Tickets kostenfrei auf einen anderen Zeitpunkt umzubuchen oder zu erstatten. Wählen Endkunden eine Erstattung, hat Stage dem Partner den jeweiligen Einkaufspreis zurückzuzahlen. In jedem Fall bemühen sich der Partner und Stage, eine gemeinsame Lösung im Sinne der betroffenen Endkunden zu finden. 

5) Beschwerden von Endkunden, Leistungsstörungen, Ersatzleistungen 
i) Macht ein Endkunde oder Dritter gegen den Partner Ansprüche wegen mangelhafter oder ausgebliebener Leistungen seitens Stage geltend, hat der Partner dies Stage unverzüglich in Textform weiterzuleiten. Stage soll hierzu in der Regel innerhalb von zehn Werktagen gegenüber dem Partner Stellung nehmen. Grundsätzlich kommuniziert allein der Partner mit dem Endkunden, im Einzelfall können die Parteien jedoch formlos auch eine eigenverantwortliche Ansprache durch Stage abstimmen. 
ii) Soweit ein Event nicht zum geschuldeten Termin erbracht wird und allein Stage dies zu vertreten hat, kann der Partner seinen Endkunden nach Rücksprache mit Stage eine sachlich gleichwertige Ersatzleistung an einem Ersatztermin anbieten. Ist dies nicht möglich, darf der Partner dem Endkunden mit Zustimmung und auf Kosten von Stage eine höherwertige Leistung anbieten. Der Partner wird sich jedoch nach Kräften bemühen, die Kosten für Stage so gering wie möglich zu halten. 

6) Schlussbestimmungen 
i) Geheimhaltung/Vertragsstrafe. Der Partner verpflichtet sich, sämtliche Informationen, insbesondere zu Preisen, Gebühren und Konditionen, die er im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Durchführung dieses Vertrages erhalten hat, geheim zu halten. Der Partner stellt sicher, dass Mitarbeiter, Vertreter, beauftragte Subunternehmer oder sonstige Personen, die Zugang zu diesen Informationen haben, derselben Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegen. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus. Soweit der Partner – durch Mitarbeiter, Vertreter oder Dienstleister – vereinbarte Preise, Gebühren oder Konditionen an Dritte weitergibt oder sonst zugänglich macht, kann Stage hierfür eine angemessene Vertragsstrafe verlangen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Information ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet war. Ausgenommen sind jedoch Fälle, bei denen den Partner kein Verschulden am Verstoß gegen die Geheimhaltung trifft. Die Vertragsstrafe wird gemäß den gesetzlichen Regelungen in § 315 BGB durch Stage festgelegt, wobei der Partner Fälligkeit und Höhe der Vertragsstrafe im Streitfall vor einem Gericht in Hamburg überprüfen lassen kann. 
ii) KeyContact Empfangsbefugnis, unverschlüsselte E-Mails. Die vom Partner bei der Registrierung auf dem StagePartnerportal angegebene Ansprechperson ('Key Contact') ist auch über allgemeine Fragen und Kontakte hinaus zentrale Ansprechperson für Stage und insoweit berechtigt sowie befugt, alle Mitteilungen zu empfangen, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder vertragsgegenständlichen Events stehen. Stage ist berechtigt, E-Mails auch ohne eine Ende-zu-EndeVerschlüsselung an den Partner zu senden. 
iii) Haftung. Stage haftet nur für Schäden, die sie, ihre Vertreter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind (i) Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen durfte, sowie (ii) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die jeweils auch bei einfacher Fahrlässigkeit gehaftet wird. Soweit Stage, ihre Vertreter und Erfüllungsgehilfen nach den vorstehenden Bestimmungen für einfache Fahrlässigkeit haften, beschränkt sich die Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, der Höhe nach auf den Ausgleich des bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens. 
iv) Gerichtsstand, anwendbares Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg. Der Vertrag unterliegt dem materiellen deutschen Recht unter Ausschluss der sog. Verweisungsregeln. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung, auch nicht als Bestandteil des deutschen Rechts. 
v) Einschaltung Dritter. Der Partner darf Dritte zur Erfüllung seiner Pflichten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Stage einschalten. Gleiches gilt für die Übertragung einzelner oder aller Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten. Stage darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an ein gesellschaftsrechtlich verbundenes Unternehmen weitergeben. vi) Diese Vereinbarung enthält sämtliche Regelungen über den Vertragsgegenstand. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners finden keine Anwendung. 

C) Veranstaltungsbedingungen 


1. Geltungsbereich der allgemeinen Veranstalterbedingungen 
Diese Allgemeinen Veranstalterbedingungen (im Folgenden „AVB“ genannt) gelten für sämtliche Veranstaltungen der Unternehmen der Stage Entertainment Gruppe, insbesondere die der Stage Entertainment Produktionsgesellschaft mbH, Theater an der Elbe Produktionsgesellschaft mbH, Theater im Hafen Produktionsgesellschaft mbH, Musical Betriebsgesellschaft Operettenhaus mbH, Neue Flora Produktionsgesellschaft mbH, Apollo Theater Produktionsgesellschaft mbH, Palladium Theater Produktionsgesellschaft mbH, Theater des Westens Produktionsgesellschaft mbH (im Folgenden insgesamt „Stage Entertainment“ genannt). 

2. Eintritt, ermäßigte Tickets, Gültigkeit 
i) Der Eintritt in das Theater setzt die Vorlage eines vollständig bezahlten Tickets für die dem Zeitpunkt des Einlasses folgende Vorstellung voraus. 
ii) Der Besuch einer Veranstaltung mit einem ermäßigten Ticket ist nur möglich, wenn der Grund der Ermäßigung zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch besteht und beim Eintritt nachgewiesen wird. Andernfalls besteht ein Recht zum Besuch der Veranstaltung nur, wenn der Karteninhaber die Differenz zwischen dem ermäßigten und dem normalen Ticketpreis unmittelbar vor Einlass zahlt.
iii) Das Ticket berechtigt ausschließlich den berechtigten Karteninhaber zum einmaligen Besuch des Theaters und verliert mit dessen Verlassen seine Gültigkeit. 
iv) Bis zum vollständigen Zahlungseingang ist Stage Entertainment berechtigt, dem Karteninhaber den Zugang zum Theater zu verweigern bzw. ihn dessen zu verweisen und das Ticket zu sperren. Der Karteninhaber kann die Sperre durch Zahlung des Eintrittsgeldes vor Beginn der Veranstaltung aufheben lassen. 

3. Zuweisung anderer Plätze 
i) Stage Entertainment behält sich vor, dem Karteninhaber einen anderen als den mit dem Ticket zugewiesenen Platz für die jeweilige Veranstaltung zuzuweisen, wenn es für Stage Entertainment aus Gründen, die von ihr nicht zu vertreten sind (z.B. Bauarbeiten) nicht möglich ist, den auf dem Ticket ausgewiesenen Platz zur Verfügung zu stellen und der ersatzweise zugewiesene Platz vergleichbar ist. Andernfalls hat der Karteninhaber einen Anspruch auf Erstattung der Differenz zu dem auf der Eintrittskarte angegebenen Preis. 
ii) Stage Entertainment behält sich darüber hinaus vor, dem Karteninhaber auch aus sonstigen Gründen innerhalb der Preiskategorie einen anderen Platz zuzuweisen. 

4. Haftungsbeschränkung 
i) Stage Entertainment, ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt. 
ii) Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) und evtl. daraus resultierenden Schäden haftet der jeweilige Leistungserbringer direkt. 

5. Hausordnung, Verhalten im Theater 
i) Die in diesen AVB enthaltenen Verhaltensregeln und die Weisungen der Ordnungskräfte sind zu beachten. Bei einer Missachtung kann - ungeachtet sonstiger Ansprüche - ein sofortiges Verlassen des Theaters angeordnet werden. 
ii) Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen in das Theater ist untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots kann der Verweis vom Theatergelände erfolgen. Stage Entertainment ist berechtigt, Gegenstände der vorgenannten Art vorläufig in Verwahrung und in Besitz zu nehmen. 
iii) Das Rauchen (auch von E-Zigaretten oder Vaporizern) in den Räumlichkeiten des Theaters ist untersagt. 
iv) Das Mitbringen von Speisen und Getränken in die Räumlichkeiten des Theaters ist untersagt. Ebenso ist der Verzehr von Speisen und Getränken im Zuschauerraum grundsätzlich nicht gestattet. 
v) Gegenstände, die geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z. B. Handys, Smart Watches) sind vor Vorstellungsbeginn auszuschalten 
vi) Karteninhaber können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören oder andere Theaterbesucher belästigen. Ihnen kann auch der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zur entsprechenden Befürchtung besteht. Darüber hinaus kann Stage Entertainment gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht erstattet. 

6. Beginn / Einlass / Rollstuhlfahrer 
i) Die Theater werden in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet. 
ii) Nach Beginn einer Vorstellung können Karteninhaber mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden. Ein Anspruch auf eine Pause besteht nicht. Zudem behält sich Stage Entertainment das Recht vor, den Karteninhabern andere Plätze zuzuweisen, um eine Beeinträchtigung der laufenden Vorstellung zu verhindern. 
iii) Für Rollstuhlfahrer stehen nur in begrenztem Umfang Plätze zur Verfügung. Sie haben nur dann einen Anspruch auf einen behindertengerechten Platz, wenn sie beim Kauf der Eintrittskarte angegeben haben, dass sie auf einen solchen Platz angewiesen sind. 

7. Änderungen von Vorstellungszeiten / Besetzung 
Stage Entertainment behält sich vor, die Vorstellungszeiten sowie die Besetzung der Rollen kurzfristig zu ändern. 

8. Ton-, Foto- und Filmaufnahmen 
i) Während der Vorstellung ist die Anfertigung von Ton-, Foto- und Filmaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Bei Zuwiderhandlungen wird unbeschadet weiterer Ansprüche eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe nach billigem Ermessen von Stage Entertainment festzusetzen ist und die im Streitfall gerichtlich überprüft werden kann. 
ii) Bei Zuwiderhandlungen ist das Personal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Vorstellung festgehalten sind, können von Stage Entertainment eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat. 

9. Garderobe 
i) Mäntel, Schirme, Stöcke, große Taschen und ähnliche Gegenstände, müssen gegen Entrichtung einer Gebühr an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden. Das Garderobenpersonal ist berechtigt, die Verwahrung für besonders wertvolle Gegenstände abzulehnen. 
ii) Stage Entertainment übernimmt mit der Abgabe einer Garderobenmarke die Haftung für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert des hinterlegten Gegenstandes und beträgt höchstens EUR 5.000,00. Der Verlust oder die Beschädigung von Garderobengegenständen sowie der Verlust einer Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Garderobenpersonal gemeldet werden. Garderobengegenstände dürfen ohne Garderobenmarke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Besucher der Eigentümer ist. 

10. Fundsachen 
Gegenstände aller Art, die im Bereich des Theaters gefunden werden, sind beim Abend- bzw. Garderobenpersonal abzugeben. Diese werden im Fundbüro des Theaters verwahrt. 

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand 
i) Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, wobei das deutsche Internationale Privatrecht (IPR) sowie das UN-Kaufrecht (CISG) ausgeschlossen sind. Ungeachtet dieser Rechtswahlregelung bleibt es Verbrauchern gem. § 13 BGB mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Deutschlands vorbehalten, sich zusätzlich auf die Rechtsvorschriften des Staates zu berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben. 
ii) Für Unternehmen gem. § 14 BGB ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Hamburg. 

Zuletzt geändert am 01.01.2026